Unterhalt: Steuerliche Abzugsfähigkeit von Rechtsanwalts und Gerichtkosten
FG Münster qualifiziert mit seinem Urteil vom 03.12.2019 (Aktenzeichen: 1 K 494/18) Anwalts- und Gerichtskosten für die Klage des Unterhaltsberechtigten über seinen Unterhalt als steuerlich abzugsfähige Werbungskosten (in Abgrenzung zu § 33 EStG).