Verträge bei nichtehelichem Zusammenleben

Viele Paare entscheiden sich heute für ein Zusammenleben ohne Heirat in einer „nichtehelichen Lebensgemeinschaft“. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass die für die nichteheliche Lebensgemeinschaft charakteristische Unverbindlichkeit dazu führt, dass die Partner (mit Ausnahme von Unterhaltsansprüchen bei Kindern) keine gegenseitigen Rechte und Pflichten tragen müssen. Wegen der Möglichkeit der vermeidlich einfacheren Trennung, lehnen viele Paare eine Heirat ab. Bei der Trennung stellt sich dann aber oft heraus, dass ohne klare Regelungen das „Auseinandergehen“ oft schwerer ist als bei einer Ehescheidung.

Schon bei der Anschaffung eines gemeinsamen Autos oder der Aufnahme eines Kredits sollte deshalb am Besten schriftlich vereinbart werden, welche Folgen bei einer Trennung gelten sollen.

Werden bspw. gemeinsame größere Vermögensgegenstände angeschafft oder arbeitet ein Partner im Betrieb des anderen, empfehlen wir eine umfassende Regelung darüber, welche Rechte und Pflichten bei der Trennung bestehen. Sind aus der Beziehung sogar gemeinsame Kinder hervorgegangen, sollten Sie sich außerdem über die Folgen der Abgabe einer Sorgerechtserklärung für den Vater informieren. Bedenken Sie außerdem, dass Ihr Partner ohne Testament kein Erbrecht hat - eine gesetzliche Folge, die selten gewollt ist.

Einen Trauschein brauchen Sie nicht, wenn Sie mehr als Unverbindlichkeit wollen klare Absprachen, am besten verbindliche Regelungen, aber schon.  Zumindest dazu sollten Sie "JA" sagen.

Unsere Beratung:

Wir besprechen mit Ihnen Ihre Lebensumstände und zeigen Ihnen auf, welche zu Ihnen passende Regelungsmöglichkeiten in einem Partnerschaftsvertrag bestehen. Nach diesem Schritt geben wir Ihnen die Gelegenheit, die Ergebnisse unseres Gesprächs als Paar in Ruhe alleine zu diskutieren.

In einem zweiten Gespräch werden die von Ihnen gefundenen Ergebnisse dann in konkrete juristische Regelungen gegossen. Sobald der Partnerschaftsvertrag ausformuliert ist, geben wir Ihnen bei Bedarf die Gelegenheit, offene Fragen oder Probleme beim Verständnis der juristischen Fachbegriffe zu klären.