Mediation

Mediation – Die erfolgreiche kooperative Konfliktlösung!

schnell – kostensparend – vertraulich – beziehungsschonend – imageschonend – hohe Erfolgsquote

Mediation bedeutet Vermittlung in Konflikten.

Die speziell ausgebildete Mediatorin leitet das Mediationsverfahren, das in unseren bestens dafür geeigneten Kanzleiräumen stattfindet. (In Ausnahmefällen kann die Mediation auch an einem anderen Ort durchgeführt werden, wenn dies gewünscht wird.) Zunächst treffen sich die Teilnehmer und die Mediatorin zu einem etwa halb-stündigen Einführungsgespräch, in dem die Mediatorin die Grundsätze und den Ablauf des Mediationsverfahrens erklärt und Fragen beantwortet. Dieses Einführungsgespräch ist kostenlos. Wenn die Teilnehmer sich danach für die Durchführung eines Mediationsverfahrens entscheiden, schließen die Mediationsteilnehmer und die Mediatorin einen Mediationsvertrag, in dem die Modalitäten der Mediation geregelt werden.

Die Mediatorin versteht sich als externe Dritte und fühlt sich den Mediationsteilneh-mern allparteilich verpflichtet. Mit ihrer Unterstützung erarbeiten die Mediationsteil-nehmer eigenverantwortlich und ergebnisoffen eine fall- und problemspezifische Regelung und Lösung des bestehenden Konflikts. Die Mediatorin steuert das klar strukturierte Verfahren. Die einzelnen Mediationssitzungen dauern etwa zwei bis drei Stunden. Nach spätestens fünf bis sechs Sitzungen sollten die Mediationsteilnehmer eine Einigung gefunden haben. (Wenn dies nicht gelingt, kann die Mediation jederzeit beendet werden, denn es handelt sich um ein freiwilliges Verfahren, das ganz in der Hand der Mediationsteilnehmer liegt.)

Am Ende einer erfolgreichen Mediation steht eine von allen Beteiligten getragene und verbindliche Mediationsvereinbarung.

Die Mediationsvereinbarung ist in juristischer Hinsicht ein Vergleich zwischen den Mediatonsteilnehmern. Weil die Mediatorin Rechtsanwältin Klarissa Förschner als Gütestelle nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz zugelassen ist, stellt eine Mediationsvereinbarung, also ein Vergleich, der vor Rechtsanwältin Förschner als Gütestelle abgeschlossen worden ist, zugleich einen Vollstreckungstitel nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO dar. Das bedeutet, dass aus einer solchen Mediationsvereinbarung im Bedarfsfall direkt vollstreckt werden kann. Allerdings liegt es eher im Sinne einer richtig verstandenen Mediation, dass die Teilnehmer die von ihnen selbst erarbeitete Mediationsvereinbarung freiwillig einhalten. Es sollte nach einer gewissen Zeit die Ausführung und Einhaltung der Mediationsvereinbarung in einer weiteren Sitzung durch die Mediationsteilnehmer und die Mediatorin überprüft werden. Dies kann bereits in der Mediationsvereinbarung vereinbart werden.

Die Mediation ist in allen Bereichen anwendbar und hat sich insbesondere bei Familienkonflikten, in der Wirtschaft und Arbeitswelt, im Bauwesen, bei Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten, sowie bei Erb- und Nachfolgekonflikten bewährt.

In besonders gelagerten Fällen, insbesondere bei vielen Mediationsteilnehmern kann auch eine Co-Mediatorin oder ein Co-Mediator beigezogen werden.

Die Kosten eines Mediationsverfahrens berechnen sich nach Stundensätzen. Diese werden im Mediationsvertrag vereinbart. Dort wird außerdem geregelt, wer von den Mediationsteilnehmern welchen Anteil an den Kosten zu tragen hat. Ein Mediationsverfahren ist in der überwiegenden Zahl der Fälle günstiger als das entsprechende Gerichtsverfahren, da regelmäßig eine Kostenteilung erfolgt und meistens eine Regelung und Lösung des Konflikts schneller gefunden wird.

Der größte Vorteil der Mediation liegt jedoch darin, dass durch die selbst erarbeite-te Regelung und Lösung des Konflikts eine weitaus größere Zufriedenheit der Teil-nehmer mit dem Ergebnis erreicht werden kann als durch ein Gerichtsurteil nach einem langwierigen (womöglich durch mehrere Instanzen laufenden) Gerichtsverfahren.

Rechtsanwältin Klarissa Förschner hat die Ausbildung zur Mediatorin im Jahr 2007 bei dem Institut für Transformative Mediation und Mediatives Handeln ITMH bei Dr. Dr. Gattus Hösl in München absolviert. Ihre langjährige Erfahrung als Richterin am Landgericht kommt ihr bei ihrer Arbeit als Mediatorin zugute.