Familienrecht /Unterhalt: Neue Düsseldorfer Tabelle 2020

Das OLG Düsseldorf hat die neue Düsseldorfer Tabelle für 2020, die vor allem für die Bestimmung des Kindesunterhalts maßgeblich ist, herausgegeben. Die neue Düsseldorfer Tabelle 2020 gilt ab dem 01.01.2020.

Düsseldorfer Tabelle

Die für den Kindesunterhalt von getrenntlebenden Eltern entscheidende Düsseldorfer Tabelle wird wieder aktualisiert. Die neue Düsseldorfer Tabelle 2020 gilt ab dem 01.01.2020

 

In der Düsseldorfer Tabelle legt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in Abstimmung mit den weiteren Oberlandesgerichten in Deutschland und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages den Kindesunterhalt und das Minimum, was einem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss (sogenannter Selbstbehalt) fest. Die Düsseldorfer Tabelle bestimmt, wie viel Unterhalt einem Kind von getrenntlebenden Eltern zusteht. Auch wenn die Düsseldorfer Tabelle keine Gesetzeskraft hat, ist sie doch für die Rechtsprechung aller Familiengerichte prägend wie ein Gesetz. 

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2020 können Sie hier herunterladen.

Eine Erklärung zur Unterhaltsberechnung finden Sie hier.

 

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Änderungen durch die Neue Düsseldorfer Tabelle 2020

Die Düsseldorfer Tabelle wurde den gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst.

Kinder bekommen im Vergleich zu 2019 auch im Jahr 2020 wieder mehr Unterhalt. Ganz besonders erhöht wird der Unterhalt für Studenten, die jetzt 860 € Unterhalt bekommen (2019: 735 €).

Die Erhöhung der Lebenshaltungskosten spiegelt sich in der Düsseldorfer Tabelle auch für die wieder. Für die Unterhaltsverpflichteten wurde der Selbstbehalt (also das, was nach dem Unterhalt noch verbleiben muss) deutlich erhöht.

 

 

 

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