Sekretariat
Rechtsanwälte Förschner und Färbinger
Rechtsanwalt München

Förschner Färbinger Rechtsanwälte - Rechtsanwaltskanzlei in München

In unserer zentral gelegenen Rechtsanwaltskanzlei in München – Maxvorstadt treffen Sie auf motivierte und persönlich ansprechbare Rechtsanwälte. Wir fühlen uns anwaltlichen Werten wie Verlässlichkeit, Unabhängigkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.

Uns ist es wichtig, Sie in Ihrem persönlichen Umfeld zu verstehen, denn so können wir für Sie ein vernünftiges und langfristig gewinnbringendes Ergebnis erzielen.

Interessantes

Auch während der Corona-Pandemie läuft unser Kanzleibetrieb weiter!

Wir sind weiterhin für Sie da und erreichbar. Die Bearbeitung der laufenden Fälle ist sichergestellt. Wir nehmen auch gerne neue Mandate an.

Um unsere Mandanten und Mitarbieter zu schützen, ist unsere Kanzlei jedoch nicht durchgehend persönlich besetzt. Wir arbeiten überwiegend im Home-Office.

Wenn Sie telefonisch niemanden in der Kanzlei erreichen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Bitte geben Sie dabei in jedem Fall Ihre Kontaktdaten an. Wir werden uns dann umgehend bei Ihnen melden.

Rechtsanwalt Raimund Förschner und Rechtsanwältin Klarissa Förschner sind auch auf dem Handy zu erreichen.

 

Kontaktdaten der Rechtsanwälte:

 

Rechtsanwalt Raimund Förschner     r.foerschner@ff-rechtsanwaelte.de   0163 7172174

 

Rechtsanwalt Thomas Färbinger       faerbinger@ff-rechtsanwaelte.de

 

Rechtsanwältin Klarissa Förschner   k.foerschner@ff-rechtsanwaelte.de   0157 74724436

 

Wir werden die Situation beobachten und unsere Arbeitsweise entsprechend anpassen. Sie können uns jederzeit kontaktieren, falls Sie Fragen oder Anregungen hinsichtlich der von uns getroffenen Maßnahmen haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Corona Pandemie - Umgang und Sorgerecht während der Ausgangsbeschränkung

 

Zur Reduzierung der Neuansteckungen mit dem Corona Virus hat die bayrische Staatsregierung eine strenge Ausgangsbeschränkung erlassen.

Zum Wohl des Kindes bleibt es aber auch in dieser Zeit dabei, der Wechsel von Kindern von einem Haushalt zum anderen ist trotz Ausgangsbeschränkung auch weiterhin erlaubt.