Adoption / Abstammung

Eine Adoption führt dazu, dass der Angenommene die rechtliche Stellung erhält, die einem eigenen Kind entspricht. Auswirkungen der Adoption sind deshalb unter anderem Unterhaltsansprüche und ein gesetzliches Erbrecht. Eine Adoption ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.

Bei der Adoption eines Minderjährigen wird das Kind voll in die Adoptivfamilie eingegliedert. Seine früheren Verwandtschaftsverhältnisse erlöschen. Statt dessen entstehen Verwandtschaftsverhältnisse zu den Verwandten der adoptierenden Eltern.

Bei der Adoption eines Volljährigen erlöschen dagegen die Verwandtschaftsverhältnisse zu den Eltern nicht völlig. Die Vorraussetzungen der Volljährigenadoption sind außerdem, gegenüber denjenigen der Minderjährigenadoption, nicht ganz so streng.