Zugewinn / Güterrecht / Vermögensauseinandersetzung

Ihr Anwalt für Familienrecht hilft im Fall einer Scheidung bei Zugewinnberechnung und Gütertrennung

Haben Ehegatten keinen Ehevertrag geschlossen, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In diesem Güterstand entsteht, entgegen einer verbreiteten Meinung in der Bevölkerung, kein gemeinsames Vermögen. Das heißt, dass jeder Ehegatte Alleineigentümer, z.B. seines Kontos, von Lebensversicherungen, Sparbüchern oder Immobilien bleibt. Nur dann, wenn die Ehegatten bspw. ein Gemeinschaftskonto einrichten oder sich gemeinsam im Grundbuch für die Ehewohnung eintragen lassen, werden beide Ehegatten Eigentümer.

Berechnung des Zugewinns

Durch die Scheidung endet der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Anlässlich der Scheidung ist deshalb gerichtlich oder außergerichtlich auch der Zugewinn zu regeln. Dazu wird zunächst das Anfangsvermögen (Vermögen zum Zeitpunkt der Heirat) und das Endvermögen (Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung) jedes Ehegatten ermittelt. Für die Ermittlung des Vermögens Ihres Partners sieht das Gesetz umfassende Auskunftsansprüche vor.

Der Zugewinn wird anschließend wie folgt berechnet:

     Endvermögen – Anfangsvermögen = Zugewinn

     Zugewinn (Mann) – Zugewinn (Frau) = Zugewinndifferenz

     Zugewinndifferenz : 2 =  Anspruch desjenigen, der weniger erwirtschaftet hat

 

Bei einer Trennung / Scheidung berechnen wir sofern Sie im gesetzlichen Güterstand leben den Zugewinnausgleich, ermitteln, ob andere Vermögensansprüche bestehen (Darlehensrückforderungen etc.) und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht.

Wir prüfen Ihren Ehevertrag mit Gütertrennung

Haben Sie einen Ehevertrag mit Gütertrennung geschlossen, prüfen wir ob der Ehevertrag wirksam ist oder ob gegebenenfalls eine Anpassung des Ehevertrags zu erfolgen hat. Eine solche Anpassung hat u. a. dann zu erfolgen, wenn sich bis zur Trennung / Scheidung die Verhältnisse anders entwickelt haben, als Sie das mit ihrem Partner bei der Errichtung des Ehevertrags zugrundegelegt haben.

 

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung?
Gerne erörtern wir Ihnen persönlich, welche Möglichkeiten Sie haben.

 

 

Bild: © Rainer Sturm / pixelio.de