Lebenspartnerschaftsverträge

Seit 01.08.2001 können sich gleichgeschlechtliche Paare als Lebenspartnerschaft eintragen lassen. Die Rechtsfolgen der Lebenspartnerschaft sind weitgehend den Folgen einer Ehe angeglichen worden. Seit Anfang 2005 gilt deshalb auch für Lebenspartner der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das Gleiche gilt für den Unterhalt, das gesetzliche Erbrecht und den Versorgungsausgleich.

Wegen der weitgehenden Gleichbehandlung zwischen Lebenspartnern und Ehegatten, sind dieselben Überlegungen für den Abschluss eines Lebenspartnerschaftsvertrag anzustellen, wie bei Abschluss eines Ehevertrags.