Gewaltschutz / Wohnungszuweisung

Oft wissen Opfer häuslicher Gewalt um Ihre Situation. Dennoch wird von ihnen nichts unternommen , in der Hoffnung die Situation werde sich schon bessern. Diese Hoffnung ist in der weit überwiegenden Zahl der Fälle falsch. Häusliche Gewalt ist kein „Ausrutscher“. In der überwiegenden Zahl der Fälle liegt der Gewalt ein „Teufelskreis“ zugrunde; dabei kommen Wiederholungen der Gewalthandlungen nicht nur in immer kürzen Abständen vor, sondern auch deren Intensität steigert sich.

Kommt es während der Ehe oder bei der Trennung zu Gewalt gegenüber einem Ehegatten oder gegenüber den Kindern, gibt das Gesetz Ihnen viele Möglichkeiten, sich zu schützen. Gewalt kommt in allen Bevölkerungsschichten vor. Kein Opfer von Gewalt muss sich deshalb vor einer Stigmatisierung fürchten.

Sollten Sie Opfer von Gewalt geworden sein, kann Ihnen die Ehewohnung zur (sofortigen) alleinigen Nutzung übertragen werden und außerdem ein Kontaktverbot durch das Gericht ausgesprochen werden. Wenn es aufgrund der Gewalt zu einem Polizeieinsatz bei Ihnen gekommen ist, bei dem ein Platzverbot ausgesprochen wurde, ist der Erlass sogar innerhalb von ein bis zwei Tagen möglich.

Wir reichen Gewaltschutz- und Wohnungszuweisungsanträge auch sehr kurzfristig für Sie ein.

 

Bei dem Wunsch etwas zu ändern hilft Ihnen zum Beispiel diese Internetseite.

In akuten Gefahrensituationen bietet Ihnen außerdem die Polizei sofortige Hilfe. Möchten Sie sich anderweitig über die Ihnen zustehenden Möglichkeiten informieren, hat die Münchner Polizei ein Sonderkommissariat für Opferschutz, das K105, eingerichtet. Engagierte Beamte informieren Sie in diesem Kommissariat nicht nur über Ihre Rechte, sondern auch über Möglichkeiten, einer etwaigen Gewaltspirale zu entkommen. (Kontakt zum K105, Telefon: 089/2910 4444, Adresse: Bayerstr. 35 – 37, 80335 München)

 

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