Ausländerrecht

Das Ausländerrecht soll die Zuwanderung von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, arbeitsmarktpolitischen Interessen, sowie der humanitären Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland regeln. Seine gesetzlichen Regelungen befinden sich sowohl im nationalen Aufenthaltsgesetz, als auch in zahlreichen EG-Richtlinien und -Verordnungen, sowie im Völkerrecht. Angesichts der internationalen Verflechtungen ist das Ausländerrecht für die Bewältigung der sozialen und wirtschaftlichen Aufgaben aller Staaten von enormer Bedeutung.

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