Einvernehmliche Scheidung

Ihr Anwalt für Scheidungsrecht in München

Sie sind verheiratet und wollen geschieden werden?

Wenn Sie sich mit ihrem Ehepartner weitgehend einig sind und Anwaltsgebühren sparen wollen, dann ist eine einvernehmliche Scheidung für Sie der richtige Weg.

Bei einer solchen einvernehmlichen Scheidung können wir Sie wie folgt unterstützen:

  • Wir führen mit Ihnen (gerne auch zusammen mit ihrem Ehepartner) eine Beratung über die rechtliche Situation nach Ihrer Trennung und die bestehenden Ansprüche konkret anhand ihrer Lebenssituation durch. Dabei klären wir alle Fragen rund um das Scheidungsverfahren vor allem Fragen rund um den Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich. Soweit Sie das wünschen beraten wir Sie außerdem gerne über eine kindgerechte Ausgestaltung des Sorgerechts sowie des Umgangs.
  • Soweit Sie sich mit ihrem Ehepartner einig sind, brauchen Sie für das Scheidungsverfahren nur einen Rechtsanwalt. Diese Vertretung übernehmen wir für Sie, leiten das Scheidungsverfahren ein und nehmen am Gerichtstermin der Scheidung teil.
  • Soweit Sie weiteren Beratungsbedarf haben, beraten wir Sie zu jeder Zeit gerne hinsichtlich der Rechtslage und sich bei Berücksichtigung der Interessen ergebenden Regelungsmöglichkeiten.

Soweit Sie bereits zu Beginn unserer Beauftragung keine Beratung zur Scheidung oder dem Scheidungsverfahren mehr benötigen, können wir, wenn Sie dies aus Zeitgründen wünschen, das gesamte Scheidungsverfahren auch online abwickeln.

Als Anwalt können wir dabei aber entgegen einer weit verbreiteten Auffassung bei der Scheidung immer nur einen Ehegatten vertreten.

Bildnachweis: © Tommy Windecker / Source: PHOTOCASE

 

Interessantes aus dem Tätigkeitsbereich Einvernehmliche Scheidung:

Die bei einvernehmlichen Scheidungen häufig anzutreffende Grundstücksübertragung durch einen Vergleich der im Scheidungstermin geschlossen wird, birgt einige Fallstricke.

Schließen Ehegatten während der Scheidung einem bei Gericht protokollierten Vergleich in dem die Auflassung zur Übertragung eines Grundstücks erklären, steht die Auflassung unter einer Bedingung und ist deshalb unwirksam. Dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt und beide Ehegatten auch nach ihrer Scheidung sich über die Auseinandersetzung ihres Vermögens weiter einig sind.

Kosten der Scheidung steuerlich absetzbar

Scheidungskosten werden in den Steuererklärungen ab 2013 von den Finanzämtern nicht mehr anerkannt. Mittlerweile haben 2 Finanzgerichte entschieden, dass entgegen der Rechtsansicht der Finanzämter Scheidungskosten auch weiterhin als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar sind.