Mietrecht / Pachtrecht

Im Mietrecht beraten wir sowohl Vermieter als auch Mieter, daneben ist Herr Färbinger als Berater in einem Münchner Mieterverein tätig.

Schwerpunkte unserer mietrechtlichen Tätigkeit sind u.a.:

Interessantes aus dem Tätigkeitsbereich Mietrecht / Pachtrecht:

Schließanlagenschlüssel verloren - besteht ein Schadensersatzanspruch?

Wird der Schlüssel zu einer Schließanlage verloren, kann es schnell teuer werden. Doch wie weit geht der Schadensersatzanspruch des Vermieters?

Eigenbedarfskündigung in Großstädten wie München auch bei beabsichtigter beruflicher Nutzung der Wohnung durch die Ehefrau zulässig

Der Vermieter kann einem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen, wenn die Ehefrau des Vermieters beabsichtigt, die Wohnung beruflich als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin zu nutzen.

Mietrecht / Kündigung: Fristlose Kündigung bei Nichtzahlung der erhöhten Vorauszahlung für die Betriebskosten auch ohne vorherige Zahlungsklage wirksam

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Vermieter, bevor er dem Mieter wegen seiner Mietrückstände kündigen darf, vorher auf Zahlung der erhöhten Betriebskostenvorauszahlungen verklagen muss.

Mietrecht: Rückforderungsanspruch des Mieters bei überzahlter Kaution

Bei Wohnraummietverhältnissen darf der Vermieter vom Mieter maximal 3 Monatsmieten als Kaution verlangen. Eine höhere Kaution im Mietvertrag zu vereinbaren ist dem Vermieter verboten. Doch was passiert, wenn der Mieter trotzdem eine höhere Kaution an den Vermieter zahlt?

Mietrecht: Kündigungsrecht des Vermieters bei fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung

Zahlt der Mieter dem Vermieter die vereinbarte Miete fortlaufend verspätet, steht dem Vermieter auch im Wohnraummietverhältnis ein Kündigungsrecht zu.

Mietrecht: Doppelte Maklergebühren - Entscheidung des Amtsgerichts München (AG München)

Soweit ein Makler offenlegt, dass er sowohl im Interesse des Vermieters / Verkäufers als auch im Interesse des Mieters / Käufers tätig ist und darauf hinweist, dass eine Doppelvergütung in Betracht kommt, schulden sowohl Mieter als auch Vermieter die Maklerprovision (AG München Az. 121 C 1836/10).