Online Scheidung

Ihr Anwalt für die Online Scheidung in München

Was ist eine Online Scheidung?

Der Unterschied der Online Scheidung zu einem „normalen“ Scheidungsverfahren liegt in der Form der Kontaktaufnahme. Bei der Onlinescheidung wenden Sie sich an den Anwalt per E-Mail, während in einem normalen Scheidungsverfahren die Kontaktaufnahme meist per Telefon und in einem anschließenden Beratungsgespräch mit dem Anwalt erfolgt. Eine Online Scheidung ist damit eigentlich nichts anderes als jede andere Scheidung auch.

Auch bei der Online Scheidung gibt es ein Gerichtsverfahren am zuständigen Familiengericht. Wie bei jedem anderen Scheidungsverfahren wird Sie der Richter auch zu den Scheidungsvoraussetzungen in einem Gerichtstermin, zu dem Sie persönlich kommen müssen, befragen. Gerne ermögliche ich Ihnen den Service, mich online zu kontaktieren. Natürlich können Sie, sollten Sie später Beratungsbedarf haben, auch bei der Onlinescheidung zu einem späteren Zeitpunkt noch ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.

Für wen eignet sich die Online Scheidung?

Wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die Trennung einig sind und eigentlich „nur“ noch geschieden werden wollen, ist das Online Scheidungsverfahren ein effizienter, zeitsparender Weg, Ihr Ziel zu erreichen. Dagegen eignet sich das Verfahren unserer Erfahrung nach eher nicht, wenn Sie noch Fragen bzw. Beratungsbedarf zu den zeitlich mit einem Scheidungsverfahren meist einhergehenden Fragen wie z. B. Unterhalt, Sorgerecht oder Zugewinn haben. Gerne beraten wir Sie auch in diesem Fall, kontaktieren Sie uns einfach für eine Terminvereinbarung!

Welche Kosten fallen bei einer Online Scheidung an?

Die Kosten einer Online Scheidung unterschieden sich nicht von einer "normalen" Scheidung. Jeder Anwalt muss in Deutschland für ein Gerichtsverfahren mindestens die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG verlangen. Diese streitwertabhängigen Gebühren richten sich bei der Scheidung vor allem nach ihrem Einkommen und Vermögen. Insofern sparen Sie bei der Online Scheidung vor allem an der individuellen, persönlichen Beratung.

Meine Kostengarantie für Sie

Ich sichere zu, Ihr Scheidungsverfahren mit den gesetzlichen (Mindest-) Gebühren abzurechnen. Bei dieser Gebührenart handelt es sich um die für alle Rechtsanwälte vorgeschriebene berufsrechtlich vorgeschriebene Mindestvergütung. Günstiger geht´s also nicht.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Scheidungskostenrechner

 

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