BGH: Nichttragen eines Fahrradhelms führt nicht zu Mitverschulden
Das Nichttragen eines Fahrradhelms führt jedenfalls in 2011 nicht zu einer Kürzung des Schadensersatzanspruchs wegen eigenem Mitverschulden.
Haben Sie einen Unfall erlitten oder sind Sie Opfer eines Angriffs geworden? Bereits die Bewältigung der physischen Folgen einer solchen Verletzung erfordert meist einen erheblichen Kraftaufwand. Um für den erlittenen Schaden eine gerechte Entschädigung zu erlangen, sind Sie daneben zumeist gezwungen, sich mit geschulten Mitarbeitern einer Versicherung auseinander zu setzen. Alleine um ein Wissens- und Verhandlungsgleichgewicht herzustellen, ist deshalb der Gang zum Anwalt unvermeidlich. Wir stellen für Sie den relevanten Sachverhalt zusammen, führen - soweit nötig - eine Beweissicherung durch, machen Ihre Ansprüche geltend, führen außergerichtliche Verhandlungen und klagen - wenn nötig - Ihre Ansprüche bei Gericht ein.