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Rechtsanwälte Förschner und Färbinger
Rechtsanwalt München

Förschner Färbinger Rechtsanwälte - Rechtsanwaltskanzlei in München

In unserer zentral gelegenen Rechtsanwaltskanzlei in München – Maxvorstadt treffen Sie auf motivierte und persönlich ansprechbare Rechtsanwälte. Wir fühlen uns anwaltlichen Werten wie Verlässlichkeit, Unabhängigkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.

Uns ist es wichtig, Sie in Ihrem persönlichen Umfeld zu verstehen, denn so können wir für Sie ein vernünftiges und langfristig gewinnbringendes Ergebnis erzielen.

Interessantes

Eigenheim und Unterhalt

Zur unterhaltsrechtlichen Behandlung einer eigenen und selbst genutzte Immobilie (Eigentumswohnung oder Haus) hat der BGH in seiner Entscheidung XII ZB 118/16 für den Elternunterhalt geklärt, ob Tilgungsleistungen auf das Immobiliendarlehen als private Altersvorsorge zu werten sind oder nicht. Ergebnis: Der BGH verneint eine Anrechnung von Tilgungsleistungen für ein Immobiliendarlehen bis zum Wohnwert.

Unwirksames Schenkungsversprechen über das gesamte Vermögen wird nicht durch den Vollzug der Schenkung geheilt

Ein Schenkungsversprechen ist nur dann wirksam, wenn es notariell beurkundet wird. Ein Formmangel bei dem Versprechen wird meistens dadurch geheilt bzw. behoben, dass die Schenkung vollzogen wird, also z. B. das geschenkte Geld übergeben wird. Eine solche Heilung eines unwirksamen Schenkungsversprechens ist nach dem BGH bei einer Schenkung über das Vermögen im Ganzen nicht möglich. Das hat zur Folgen, dass das Geschenk zurückgefordert werden kann.

Erweiterung des Unterhaltsanspruchs für nichteheliche Mütter (§ 1615 l BGB)

Bisher wurde in der Rechtsprechung der Bedarf der nichtehelichen Mutter durch den statischen Verdienst im Zeitpunkt der Geburt bestimmt. Diese Rechtsprechung hat der BGH ausdrücklich aufgegeben. In seiner Entscheidung vom 10.06.2015 berechnet der BGH den Unterhaltsanspruch nunmehr aus dem hypothetischen Einkommen der Mutter, das sie ohne die Geburt hätte.

Die bei einvernehmlichen Scheidungen häufig anzutreffende Grundstücksübertragung durch einen Vergleich der im Scheidungstermin geschlossen wird, birgt einige Fallstricke.

Schließen Ehegatten während der Scheidung einem bei Gericht protokollierten Vergleich in dem die Auflassung zur Übertragung eines Grundstücks erklären, steht die Auflassung unter einer Bedingung und ist deshalb unwirksam. Dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt und beide Ehegatten auch nach ihrer Scheidung sich über die Auseinandersetzung ihres Vermögens weiter einig sind.

Scheidung: Illoyales Einwirkung auf Versorgungsrechte vor Entscheidung über den Versorgungsausgleich?

Die Kündigung einer privaten Rentenversicherung vor der Scheidung kann beim anlässlich der Scheidung durchzuführenden Versorgungsausgleich, sofern kein Rechtsfertigungsgrund für die Kündigung der Rentenversicherung vorhanden ist, zur fiktiven Berücksichtigung dieses (nun bei der Scheidung nicht mehr vorhandenen) Rentenanrechts beim Rentenausgleich führen.

Scheidung sofort, vor Ablauf des Trennungsjahres, bei Schwangerschaft der Ehefrau möglich

Wird während der Ehe ein Kind geboren, gilt der Ehemann des Kindes automatisch als rechtlicher Vater jedes Kindes seiner Ehefrau. Erwartet die Ehefrau aus einer Affäre mit einem anderen Mann ein Kind, kann der Ehemann die Scheidung auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres beantragen um durch die Scheidung den Automatismus der rechtlichen Vaterschaft verhindern zu können.