Familienrecht /Unterhalt: Neue Düsseldorfer Tabelle 2022

Das OLG Düsseldorf hat die neue Düsseldorfer Tabelle für 2022 herausgegeben. Die neue Düsseldorfer Tabelle 2022 bringt wesentliche Änderungen im Vergleich zu früheren Tabellen; darunter eine Erweiterung der Einkommensgruppen für Gutverdiener und eine Erhöhung des Kindesunterhalts. Sie gilt ab dem 01.01.2022.

Die Änderungen an der bisherigen Düsseldorfer Tabelle führen schon aufgrund der Anhebung der Zahlbeträge in den Einkommensgruppen bei jedem Kind zu einer Erhöhung des aus der Düsseldorfer Tabelle geschuldeten Unterhalts. Kinder von Gutverdienern dürfen sich außerdem durch die neu hinzugekommenen Einkommensgruppen für Einkommen über 5.500 € über eine einfachere Möglichkeit freuen, einen höheren Unterhalt zu bekommen.

 

Die Düsseldorfer Tabelle 2022 laden Sie am einfachsten und verlässlichsten vom Herausgeber dem OLG Düsseldorf über diesen Link herunter.

 

Zu den wesentlichen Neuerungen im Einzelnen:


Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle für Einkommen ab 5.501 €

Der BGH hatte mit Beschluss vom 16.09.2020 - Aktenzeichen XII ZB 499/19 eine Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle für Gutverdiener bis zu einer Einkommensgrenze von 11.000 € angeregt. Diese Anregung wurde für die Düsseldorfer Tabelle 2021 noch nicht aufgegriffen.

Nach intensiver fachlicher Diskussion über das „Wie“ wurde die Umsetzung des BGH-Beschlusses jetzt nachgeholt. Dazu wurden oberhalb der bisherigen höchsten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle (bisher 5.500 €) weitere Tabellenstufen bis zu einem Einkommen von 11.000 € eingeführt. Die neu hinzugekommenen Tabellenstufen für Gutverdiener haben aber einen breiteren Abstand, die Anhebung des Kindesunterhalts erfolgt also nicht mehr mit gleicher Steigerung im Vergleich zu den Einkommensgruppen darunter.
Fachlich steht hinter den größeren Tabellenstufen die Überlegung, dass der Bedarf von Kindern vom „Kindsein“ geprägt ist. Die über die Düsseldorfer Tabelle festgelegten Unterhaltssätze sollen deshalb nicht zur Teilhabe am Luxus der Unterhaltspflichtigen führen, sondern Kinder vor einem übermäßigen Geldkonsum schützen.
Einkünfte oberhalb von 5.501 € werden von nur 5 % der Bevölkerung bezogen. Neben diesen „Gutverdiener-Fällen“ ist der überwiegende Anwendungsbereich für die neue Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle deshalb bei den Fällen, in denen das Einkommen beider Eltern für die Kindesunterhaltsberechnung zusammengerechnet wird. Diese Fälle sind: Wechselmodell und Unterhalt für volljährige Kinder.


Selbstbehalt und Wohnkosten

Die Selbstbehaltssätze, also dasjenige, was dem Unterhaltspflichtigen zur Deckung seines eigenen Lebensbedarfs mindestens verbleiben muss, wurden für die Düsseldorfer Tabelle 2022 im Vergleich zu 2021 nicht angehoben. In diesen Selbstbehaltssätzen sind Wohnkosten für eine angemessene Wohnung von ca. 500 € (Warmmiete) enthalten.
U. a. in Ballungsräumen wie München reichen diese Wohnkosten für den Wohnbedarf eines Alleinstehenden selbst bei größten Bemühungen um billigen Wohnraum nicht aus. Gleichzeitig gibt es ein riesiges Gefälle zwischen Mieten auf dem Land und denen in Ballungsräumen, sodass auf die gestiegenen Mieten in Ballungsräumen nicht einfach mit einer Erhöhung der Wohnkostenpauschale reagiert werden kann. U. a. die Unterhaltskommission des dt. Familiengerichtstags ist sich deshalb darin einig, dass Wohnkosten, soweit sie angemessen sind, vermehrt als eigenständiger Bemessungsfaktor in ihrer tatsächlichen Höhe bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen sind.
Der Selbstbehalt dient der Sicherung der eigenen Lebensgrundlage des Unterhaltspflichtigen. Hinter ihm steht die Überlegung, dass der der nicht genug für das eigene Leben hat, auch keinen Unterhalt zahlen kann. Im Zusammenhang mit der gegen Ende des Jahres stark gestiegenen Inflation hätte es hier eigentlich zu einer Anhebung kommen müssen.

 

Hintergrundwissen

Für einen tieferen Einstieg in die Überlegungen hinter der Düsseldorfer Tabelle hat die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags unter dem Titel „Die Düsseldorfer Tabelle 2022 - es besteht Handlungsbedarf“ Ihre Überlegungen für die neue Düsseldorfer Tabelle 2022 zusammengefasst.