Mietrecht: Rückforderungsanspruch des Mieters bei überzahlter Kaution
Jeder Vermieter verlangt vom Mieter bei Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution. § 551 Abs. 1 BGB bestimmt, dass die Kaution nicht mehr als 3 (Netto-) Monatsmieten betragen darf.
Der BGH hatte jetzt zu entscheiden was passiert, wenn der Mieter an den Vermieter mehr als die gesetzlich zulässigen 3 Monatsmieten als Kaution bezahlt. In seinem Urteil stellt der BGH fest, dass dem Mieter hinsichtlich des die 3 Monatsmieten übersteigenden Betrags ein Rückforderungsanspruch zusteht. Auf den Rückforderungsanspruch wendet der BGH die allgemeinen Verjährungsregeln hat. Das hat zur Folge, dass der Anspruch am Ende des dritten Jahres nach der Überzahlung verjährt ist. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann der Vermieter sich deshalb auf die Verjährung berufen und muss den Betrag der 3 Monatsmieten übersteigt nicht mehr an den Mieter zurückzahlen.