Familienzusammenführung

Das Aufenthaltsgesetz regelt auch unter welchen Voraussetzungen ausländische Familienangehörige zu ihren in Deutschland lebenden Verwandten nachziehen können. Regelmäßig ist dazu die Einholung eines besonderen Visums zum Familiennachzug bei der Deutschen Botschaft in dem Land einzuholen, aus dem der nachzugswillige Ausländer stammt. Der Visumsantrag wird dann an die zuständige Ausländerbehörde geschickt, die für den in Deutschland lebenden Familienangehörigen zuständig ist. Wir können Ihnen beim Kontkat mit den Botschaften und den Ausländerbehörden helfen.