Freizügigkeit: Arbeitnehmer aus den 8 Mitgliedstaaten, die 2004 der EU beitraten sind jetzt vollberechtigt

Die Europäische Kommission erwartet eine positive Auswirkung auf das Wirtschaftswachstum und zur Beseitigung eines bestehenden Mangels an Arbeitskräften.

Für die Bürgerinnen und Bürger aus der Tschechischen Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien und der Slowakei werden am 1. Mai 2011 die Beschränkungen ihres Rechts auf Beschäftigung in anderen EU-Mitgliedstaaten aufgehoben. Alle Arbeitnehmer aus den Ländern, die 2004 der EU beitraten, dürfen nun in denjenigen Ländern eine Beschäftigung aufnehmen, in denen bis zum Ende der siebenjährigen Übergangsfrist am 30. April 2011 Arbeitsmarktbeschränkungen galten. Die Europäische Kommission erwartet keinen größeren Zustrom von Arbeitnehmern aus den 8 EU-Ländern, da viele, die in einem anderen EU‑Mitgliedstaat arbeiten wollten, dies bereits tun. Untersuchungen und die Erfahrungen zeigen, dass sich eine künftige Mobilität wahrscheinlich positiv auswirkt und zum Wirtschaftswachstum sowie zur Beseitigung eines bestehenden Mangels an Arbeitskräften beitragen wird

Für die Zeit nach dem 1. Mai 2011 erwartet die Kommission keine massive Neuzuwanderung von Arbeitskräften aus den betreffenden 8 neuen in die alten 15 EU-Mitgliedstaaten. Nach aktuellen Schätzungen wird die Gesamtzahl der Staatsangehörigen dieser 8 neuen EU-Mitgliedstaaten, die in den alten 15 EU-Mitgliedstaaten leben, bis 2015 auf 3,3 Millionen und bis 2020 auf 3,9 Millionen steigen; ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung wird damit von derzeit 0,6 % auf 0,8 % im Jahr 2015 und auf nicht ganz 1 % im Jahr 2020 zunehmen.

Auch ist kein massiver Zustrom nach Deutschland und Österreich zu erwarten. Eine künftige Mobilität wird wahrscheinlich eine positive Entwicklung für diese Länder darstellen, die eine der niedrigsten Arbeitslosenzahlen und die höchste Zahl an freien Stellen aufweisen.