Sekretariat
Rechtsanwälte Förschner und Färbinger
Rechtsanwalt München

Förschner Färbinger Rechtsanwälte - Rechtsanwaltskanzlei in München

In unserer zentral gelegenen Rechtsanwaltskanzlei in München – Maxvorstadt treffen Sie auf motivierte und persönlich ansprechbare Rechtsanwälte. Wir fühlen uns anwaltlichen Werten wie Verlässlichkeit, Unabhängigkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.

Uns ist es wichtig, Sie in Ihrem persönlichen Umfeld zu verstehen, denn so können wir für Sie ein vernünftiges und langfristig gewinnbringendes Ergebnis erzielen.

Interessantes

Nichtanwendungserlass zum BFH Urteil: Abzugsfähigkeit der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten für Zivilrechtsprozess

Die Steuerfinanzverwaltung hat zum Urteil des BFH, nach dem die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten eines Zivilrechtsstreits als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden können, einen sogenannten Nichtanwendungserlass verfügt.

Zentrales Testamentsregister für Deutschland

Am 1.1.2012 hat das von der Bundesnotarkammer in Berlin geführte Zentrale Testamentsregister für Deutschland seinen Betrieb aufgenommen. Dieses Register stärkt die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Erbrechts und der Testierfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG) in verfahrensrechtlicher Hinsicht. Es dient im öffentlichen Interesse einer geordneten Nachlassabwicklung und im privaten Interesse der schnellen Umsetzung des letzten Willens des Erblassers.

Mietrecht: Doppelte Maklergebühren - Entscheidung des Amtsgerichts München (AG München)

Soweit ein Makler offenlegt, dass er sowohl im Interesse des Vermieters / Verkäufers als auch im Interesse des Mieters / Käufers tätig ist und darauf hinweist, dass eine Doppelvergütung in Betracht kommt, schulden sowohl Mieter als auch Vermieter die Maklerprovision (AG München Az. 121 C 1836/10).

Steuerliche Absetzbarkeit von Gerichtskosten für zivilrechtliche Verfahren

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Prozesskosten grundlegend geändert. Bislang konnten bei Zivilprozessen steuerlich nur die Kosten eines Ehescheidungsverfahrens als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Diese Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof nunmehr mit Urteil vom 12.05.2011 (Az. VI R 42/10) ausdrücklich aufgegeben. Nunmehr können, soweit der Prozess eine hinreichende Aussicht auf Erfolg versprach, unabhängig vom Gegenstand eines zivilrechtlichen Prozesses die Prozesskosten als außerordentliche Belastung steuerliche abgesetzt werden.

Steuerliche Absetzbarkeit von Gerichtskosten für familiengerichtliche Verfahren

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Prozesskosten grundlegend geändert. Bislang konnten bei Zivilprozessen steuerlich nur die Kosten eines Ehescheidungsverfahrens als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Diese Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof nunmehr mit Urteil vom 12.05.2011 (Az. VI R 42/10) ausdrücklich aufgegeben. Nunmehr können, soweit der Prozess eine hinreichende Aussicht auf Erfolg versprach, unabhängig vom Gegenstand eines familiengerichtlichen Prozesses die Prozesskosten als außerordentliche Belastung steuerliche abgesetzt werden.