Sorgerecht

Sorgerecht: Ihr Anwalt in München berät Sie gerne

Bei der Trennung ist das Sorgerecht der gemeinsamen Kinder häufig ein Streitpunkt. Durch die Trennung ändert sich am Sorgerecht für die Kinder zunächst nichts. Waren Sie verheiratet, bleibt es im Normalfall auch nach der Scheidung bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Nur wenn Sie bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren, steht das Sorgerecht, sofern die Eltern keine Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht (eine sogenannte Sorgerechtserklärung) abgegeben haben, alleine der Mutter zu.

Wer bekommt das Sorgerecht?

Die Erfahrung zeigt, dass den Kindern beide Eltern nach einer Trennung am Besten erhalten bleiben, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht. Über eine Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts oder die Übertragung des Sorgerechts sollte dann nachgedacht werden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist (bspw. bei Gewalt, sonstigen Misshandlungen, Vernachlässigung des Kindes, Erziehungsunvermögen oder bei andauerndem Streit der Eltern). Das Gericht wird in einem solchen Fall demjenigen Elternteil die elterliche Sorge übertragen, der die beste Auflösung des Konflikts für das Kind bietet.

Nach welchen Kriterien entscheidet das Gericht über das Sorgerecht?

Dabei sind für das Gericht folgende Beurteilungskriterien maßgebend:

  • Fortdauer familiärer und sozialer Bindungen
  • Wahrung der Einheitlichkeit der Erziehung
  • Bindungen des Kindes zu den Eltern und seinen Geschwistern
  • Kindeswille

 

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