Umgang

Umgang ist der persönliche Kontakt mit dem Kind.

Nach der Trennung der Eltern steht dem Elternteil, bei dem sich das Kind nicht ständig aufhält, ein Umgangsrecht zu. So können auch nach der Trennung die Kinder beiden Eltern erhalten bleiben. Neben den Eltern haben auch Großeltern, Geschwister und andere Bezugspersonen ein Umgangsrecht.

Kommt es beim Umgangsrecht öfter zum Streit, empfiehlt es sich, den Streit aufzulösen, bevor sich die Fronten verhärten. Dies kann bspw. durch eine durch das Familiengericht angestoßene Beratung oder eine gerichtliche Entscheidung erreicht werden.

 

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