Die Düsseldorfer Tabelle ist ein von den deutschen Oberlandesgerichten entwickeltes Instrument, um die Höhe des Kindesunterhalts (den Bedarf) zu bestimmen. Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier.
Jeder Rechtsanwalt unserer Kanzlei in München ist berechtigt das
Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer zu führen.