Vertragsrecht

Gut ausgearbeitete Verträge stellen die Grundlage einer tragfähigen Zusammenarbeit mit Ihrem Vertragspartner dar. Ein solcher Vertrag verhindert unnötige Missverständnisse und späteren oft kostenintensiven gerichtlichen Streit.

Die Qualität eines Vertrages zeigt sich deshalb meist nicht bei der Unterschrift, sondern erst später. Ziel unserer Beratungstätigkeit ist deshalb, Sie nicht nur bei den Vertragsverhandlungen mit unserer Erfahrung zu unterstützen, sondern frühzeitig auch auf Schwachstellen hinzuweisen.

Neben einer Klärung der Nichteinigungsalternativen beraten wir Sie, wie Ihre Ziele am besten erreicht werden können und wo eventuell rechtliche Grenzen liegen. Haben Sie sich mit Ihrem Vertragspartner auf einen Inhalt geeinigt, kümmern wir uns um juristisch klare Vertragsklauseln. 

 

Wir beraten Sie insbesondere bei folgenden Abwicklungsproblemen:

  • Beweissicherungsverfahren
  • Schadensersatz
  • Verzug / Fristsetzung
  • Garantie
  • Nacherfüllung
  • Gewährleistung
  • Rücktritt
  • Widerruf