Schmerzensgeld

Aufgabe des Schmerzensgeldes ist es, erlittene Einbußen durch Geld zu entschädigen, auch wenn eine Beseitigung durch Geld nicht möglich ist. Außerdem dient der Schmerzensgeldanspruch dazu, eine gewisse Genugtuung gegenüber dem Schädiger zu erreichen.

Die Höhe des Schmerzengeldes beurteilt sich nach folgenden Kriterien:

  • Art und Ausmaß der körperlichen Folgen
  • Dauer der Beeinträchtigung / bleibende Schäden
  • Ausmaß und Dauer der Schmerzen
  • Beeinträchtigung im Alltag
  • Einschränkung der Arbeitsfähigkeit
  • Vorsatz / Fahrlässigkeit des Schädigers