Der Deal im Strafprozess

Mehr als die Hälfte aller befragten Richter treffen illegale Absprachen über das Ergebnis eines Strafprozesses. Unter der Überschrift "Fassungslose Richter" berichtete die Süddeutsche Zeitung in ihrer Ausgabe vom 08.11.2012 über das Ergebnis der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht am 07.11.2012

In der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 07.11.2012 berichtete Prof. Altenhain, der im Auftrag des Bundesverfassungsgerichts einen anonyme Umfrage unter 330 Richtern aus Nordrhein-Westfalen über die praktische Umsetzung der gesetzlichen Regelung über die Absprache im Strafprozess durchgeführt hatte, dass mehr als die Hälfte der Richter illegale Absprachen treffen.:

 „Großes Interesse hatten die Richter an Professor Altenhains Erkenntnissen, wonach sich mehr als die Hälfte der Richter „informell“ verständigen - unbeeindruckt von den Aufklärungs- und Transparenzgeboten des neuen Deal-Paragrafen. Richterin Gertrude Lübbe-Wolff war die Wortwahl des Professors noch zu milde: Ob man nicht eher von einer `illegalen` Verständigung sprechen müsse?“ Und ihre Frage, warum die Angeklagten nach einer Absprache typischerweise ein `schlankes`Geständnis ablegten - oft nur mit einem pauschalen Verweis auf die Anklage -, enthielt im Grunde bereits die Antwort: Ob die Richter damit gezielt Anhaltspunkte vermeiden wollten, die sie zu einer weiteren Beweisaufnahme nötigen könnten.

Ich war von Anfang an ein Gegner des Deals. Bereits einmal habe ich erfolgreich die Wiederaufnahme eines so zustande gekommenen Urteils durchgesetzt. Mein Bericht über diesen Fall wurde in der Zeitschrift "Strafverteidiger" unter der Überschrift "Der Deal und seine Folgen... Geständniswiderruf und Wiederaufnahme"` veröffentlicht. Derzeit prüfe ich weitere Fälle, in denen Gerichte auf Kosten der Angeklagten ´"schnelle Urteile" ohne Beweisaufnahme gefällt haben. Die Angeklagten haben aus Angst vor einer vom Gericht angedrohten Vollzugsstrafe wahrheitswidrige Geständnisse abgegeben. Später haben sie dies bereut. Ich versuche diesen Menschen zu helfen, dass sie zu ihrem Recht kommen.