Zeithonorar

Oft schlagen wir unseren Mandanten vor, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen, die eine Abrechnung nach Stundensätzen vorsieht.


Auf Wunsch erhalten Sie monatlich eine Abrechnung für das angefallene Zeithonorar sowie eine Aufschlüsselung, aus der sich Inhalt und Umfang der für Sie erbrachten Tätigkeiten ergibt.


Diese Vergütungsart bringt für Sie den Vorteil ständiger Kostenkontrolle und, gegenüber der gesetzlichen Vergütung, hoher Transparenz. Durch Ihre aktive Mithilfe bei Ermittlung des Sachverhalts besteht außerdem die Möglichkeit, die anfallenden Kosten zu minimieren. Anders als bei der gesetzlichen Vergütung können Sie ständig durch zeitnahe Information die angefallenen Kosten kontrollieren.


Nachdem sich unser Honorar alleine über den erbrachten Arbeitsaufwand bestimmt, ist das Zeithonorar eine sachgerechte Abrechnungsmethode.