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Düsseldorfer Tabelle

 

 

Die Düsseldorfer Tabelle ist ein von den deutschen Oberlandesgerichten entwickeltes Instrument, um die Höhe des Kindesunterhalts (den Bedarf) von Kindern mit getrennt lebenden Eltern zu bestimmen.

Weiter wird in der Düsseldorfer Tabelle das Minimum, was einem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss (sogenannter Selbstbehalt) geregelt.

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier.

Rechtsanwalt für Familienrecht - Thomas Färbinger

Autor:

Rechtsanwalt Thomas Färbinger
Fachanwalt für Familienrecht

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