Schulden
Schulden spielen sowohl bei Berechnung des Unterhalts als auch bei der Vermögensauseinandersetzung eine Rolle. Grob kann gesagt werden, dass private Schulden, die während der Ehe eingegangen wurden, auch von beiden Ehegatten hälftig getragen werden müssen. Diese Verteilung der Schulden kann entweder über das Unterhaltsrecht durch Berücksichtigung der Schuldentilgung erfolgen oder beide Ehegatten zahlen die Schulden hälftig ab. Bei Überschuldung kann im Einzelfall verlangt werden sich von den Schulden durch eine Privatinsolvenz zu befreien.