Lebensversicherungen

Im familienrechtlichen Kontext tauchen Lebensversicherungen vor allem bei Zugewinn und Versorgungsausgleich auf. Die Lebensversicherung fällt, wenn sie auf eine monatliche Rentenzahlung gerichtet ist immer in den Versorgungsausgleich. Nur bei sogenannten Kapitallebensversicherungen ist zu unterscheiden. Kapitallebensversicherungen, die bei einem zertifizierten Altersvorsorgeunternehmen geführt werden, fallen in den Versorgungsausgleich, die übrigen Lebensversicherungen in den Zugewinnausgleich.