Verfahrenskostenhilfe

Wer die für eine Rechtsberatung erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, erhält unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe. Über die Verfahrenskostenhilfe werden dann die Gerichtskosten und die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt von der Staatskasse übernommen.