UVG
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) können Sie erhalten wenn sie keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt für Ihre Kinder erhalten. Ein Unterhaltsvorschuss wird Ihnen dann für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für max. 72 Monate aus der Staatskasse gewährt. Die Unterhaltsvorschusskasse geht mit dem Unterhaltsvorschuss in den meisten Fällen lediglich in Vorleistung und wird versuchen die bezahlten Beiträge beim Unterhaltspflichten beizutreiben.