Unterhaltstitel

Ein Unterhaltsanspruch kann erst dann zwangsweise im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden, wenn ein Unterhaltstitel vorliegt. Diesen kann der Unterhaltsberechtigte durch eine Unterhaltsklage gewinnen oder im Gerichtsverfahren einen gerichtlichen Vergleich abschließen. Daneben gibt es beim Kindesunterhalt die Möglichkeit aus einer Jugendamtsurkunde zu vollstrecken. Im Familienrecht weniger häufig ist der Anwaltsvergleich oder die notarielle Urkunde mit Unterwerfungsklausel als weiter Titel.