Stufenklage

Die Stufenklage ist ein gesetzlich geregelter Fall der Klagenverbindung von zwei Ansprüchen im Zivilprozess. Dabei dient der erste mit der Klage verfolgte Anspruch dazu den zweiten Anspruch überhaupt verfolgen zu können. Im Familienrecht tritt die Stufenklage vor allem bei Unterhalts- und Zugewinnstreitigkeiten auf.

Die erste Stufe der Klage richtet sich dann regelmäßig auf Erteilung einer außergerichtlich verweigerten Auskunft. In der zweiten Stufe wird dann der eigentliche Zahlbetrag (Unterhalt oder Zugewinn) verlangt, dessen Höhe erst nach Erteilung der Auskunft beziffert werden kann.