Sorgerechtserklärung
Wenn die Eltern eines Kindes bei dessen Geburt nicht verheiratet sind, steht das Sorgerecht alleine der Mutter zu. Dem Vater steht ohne Einverständnis der Mutter bis heute (auch nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) keine Möglichkeit zu, das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen. Überlegen die Eltern gemeinsame Sorgerechtserklärungen abzugeben, sollten sich die Eltern im Klaren sein, welche Folgen daraus resultieren.
Beispielsweise ist es nach Abgabe der gemeinsamen Sorgerechtserklärung einfacher, dass bei Sorgerechtsstreitigkeiten zugunsten des Vaters entschieden wird. Obwohl wir die Abgabe einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung befürworten, sollten sich beide Eltern über die Folgen informieren. Dies übernehmen wir gerne im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs.