Selbstbehalt
Der Selbstbehalt ist das, was einem Unterhaltspflichtigen auf alle Fälle von seinem Einkommen verbleiben muss. Wenn dem Unterhaltsverpflichteten nach Abzug des Unterhalts weniger von seinem Einkommen verbleibt als der Selbstbehalt ist der Unterhalt, bis der Selbstbehalt gewahrt, bleibt entsprechend zu kürzen. Diesen Fall, bei dem der Unterhalt zur Wahrung des Selbstbehalts gekürzt wird, bezeichnet man als sogenannten Mangelfall.
Abhängig von dem zu zahlenden Unterhalt ist ändert sich auch die Höhe des Selbstbehalts. Die jeweils aktuellen Sätze des Selbstbehalts werden in der Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht.