Scheidungsfolgen

Name

Auch nach der Scheidung bleibt der Ehename erhalten. Möchte einer der Ehegatten seinen früheren Namen wieder annehmen, kann dies mit einer entsprechenden Erklärung beim zuständigen Standesamt geschehen.

Krankenversicherung

Sind Sie oder Ihr Ehegatte in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert, läuft die Familienversicherung bis zur Rechtskraft der Scheidung weiter. Anschließend endet der Versicherungsschutz. Der herausfallende Ehegatte kann um seinen Krankenversicherungsschutz aufrecht zu erhalten einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung stellen. Für diesen Antrag gilt eine gilt eine Ausschlussfrist von drei Monaten (ab Rechtskraft der Scheidung).

Steuerklasse

Spätestens mit der Rechtskraft der Scheidung ändert sich außerdem die Steuerklasse hin zu Steuerklasse 1.

Steuer

Der Unterhaltsverpflichtete kann seine Unterhaltszahlungen unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen von seiner Steuer absetzen. Dieses Verfahren nennt sich begrenztes Realsplitting.

Erbrecht

Das Erbrecht der Ehegatten endet mit der Einreichung eines (erfolgreichen) Scheidungsantrags.