Prozesskostenvorschuss

Mit dem Prozesskostenvorschuss wird ein Teil des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs bezeichnet, der einen Anspruch auf Übernahme der Prozesskosten im Wege eines Vorschusses gewährt. Wichtigste Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der anspruchstellende Ehegatte bedürftig ist und dem anderen Ehegatten die Vorschusszahlung aufgrund seiner Einkünfte zumutbar ist. Lässt sich der Anspruch auf Prozesskostenvorschuss zeitnah durchsetzen, hat er Vorrang vor einer Unterstützung aus der Staatskasse (Verfahrenskostenhilfe).