Hausrat

 

 

Als Hausrat werden diejenigen Gegenstände bezeichnet, die während der Ehe zur Haushaltsführung gemeinsam angeschafft wurden. Hausrat ist abzugrenzen von den persönlichen Gegenständen der Ehegatten. Als Faustformel kann dabei dienen, dass alle diejenigen Gegenstände die in die Ehe eingebracht wurden, Geschenke und Gegenstände, die dem beruflichen Gebrauch dienen, persönliche Gegenstände sind und deshalb auch im persönlichen Eigentum des Ehegatten stehen. Alle anderen Gegenstände sind Hausrat. Der Hausrat sollte möglichst durch die Ehegatten durch Realteilung alleine auseinandergesetzt werden. Wenn dies im Ausnahmefall nicht möglich ist, werden wir versuchen Ihnen mit verschiedenen Techniken, zur Findung einer angemessenen Lösung behilflich zu sein. Ist auch das nicht möglich, kann das Familiengericht weiterhelfen. Dazu ist wichtig zu wissen, dass ein solches Verfahren von den Gerichten meist nur äußerst widerwillig betrieben wird.

Einige Beispiele

  • Computer: Dann Hausrat, wenn er gemeinsam von der Familie bentutz wurde
  • Wohnungseinrichtung: Normale Wohnungseinrichtung ist immer Hausrat
  • Fahrzeuge und Sportgeräte: Hausrat, wenn von der Familie gemeinsam zur Freizeitgestaltung genutzt werden; wenn nur von einem Ehegatten für sein Hobby genutzt kein Hausrat
  • Wertvolle Antiquitäten und Kunstgegenstände: Hausrat, wenn sie der Ausschmückung der Wohnung dienen und nicht nur der Kapitalanlage