Betreuungsbonus

Aufgrund der Doppelbelastung des betreuenden Elternteils, vor allem bei der Betreuung von Kleinkindern, kommt neben dem Ersatz von Betreuungskosten im Einzelfall auch noch der Ansatz eines Betreuungsbonus, der sich erhöhend auf den Ehegattenunterhalt auswirkt, in Betracht.