Eine der größten Veränderungen, die eine Trennung mit sich bringt, ist die Trennung der Haushalte. Dadurch reduziert sich automatisch das Geld, das für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Einer der häufigsten Streitpunkte bei einer Trennung ist deshalb der Unterhalt.
Seit der Unterhaltsrechtsreform im Jahr 2008 sind die im Scheidungsverfahren zu klärenden Themenkreise beim Unterhalt so komplex geworden, dass eine Regelung mit nur einem gemeinsamen Anwalt oft unausgewogen ist.
Auch eine Untersuchung des Bundesministeriums für Familie zeigt, dass ein eigener Anwalt die Wahrscheinlichkeit, dass Unterhaltsansprüche zu Ihren Gunsten geregelt werden, deutlich erhöht.
Zur Ermittlung des Unterhalts muss zunächst geklärt werden, welche Einkünfte die Ehegatten haben. Dazu stehen jedem Ehegatten sehr umfangreiche Auskunftsansprüche zur Verfügung.
Sobald die Einkünfte ermittelt wurden, ist zu klären, wie viel vom Einkommen für den Unterhalt zur Verfügung steht, sogenanntes „unterhaltsrechtliches Netto“. Dazu sind von den Bruttoeinkünften Steuern, Abgaben und andere Belastungen (Versicherungen, private Altersvorsorge und nicht leichtfertig eingegangene Schulden) abzuziehen.
Der Kindesunterhalt kann, sobald das unterhaltsrechtliche Netto ermittelt ist, direkt aus der Düsseldorfer Tabelle abgeleitet werden. Für den Ehegattenunterhalt ist vom unterhaltsrechtlichen Netto der Kindesunterhalt abzuziehen. Anschließend wird, soweit ein Unterhaltsanspruch besteht, das Einkommen nahezu hälftig verteilt.