Schadensersatz / Schmerzensgeld

Haben Sie einen Unfall erlitten oder sind Sie Opfer eines Angriffs geworden? Bereits die Bewältigung der physischen Folgen einer solchen Verletzung erfordert meist einen erheblichen Kraftaufwand. Um für den erlittenen Schaden eine gerechte Entschädigung zu erlangen, sind Sie daneben zumeist gezwungen, sich mit geschulten Mitarbeitern einer Versicherung auseinander zu setzen. Alleine um ein Wissens- und Verhandlungsgleichgewicht herzustellen, ist deshalb der Gang zum Anwalt unvermeidlich. Wir stellen für Sie den relevanten Sachverhalt zusammen, führen - soweit nötig - eine Beweissicherung durch, machen Ihre Ansprüche geltend, führen außergerichtliche Verhandlungen und klagen - wenn nötig - Ihre Ansprüche bei Gericht ein.

Ihnen zustehende Ansprüche sind:

Interessantes aus dem Tätigkeitsbereich Schadensersatz / Schmerzensgeld:

BGH: Nichttragen eines Fahrradhelms führt nicht zu Mitverschulden

Das Nichttragen eines Fahrradhelms führt jedenfalls in 2011 nicht zu einer Kürzung des Schadensersatzanspruchs wegen eigenem Mitverschulden.

Persönlichkeitsrechte von Personen, deren Angehörige strafrechtlich verurteilt wurden

Mit Urteil vom 15.06.2012 hat das Amtsgericht München die tz München verurteilt, an die Ehefrau eines Angeklagten ein Schmerzensgeld wegen eines schweren Eingriffs in ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht zu zahlen, weil die tz private Urlaubsbilder aus ihrem Facebook-Account gegen ihren Willen veröffentlicht hat.