Darlehen / Kredit

Im Zusammenhang mit Kreditverträgen sind Mithaftende von den eigentlichen Darlehensnehmern zu unterscheiden. Nicht selten wird von Banken gefordert, dass Familienangehörige oder andere Personen als weiterer Darlehensnehmer in den Vertrag aufgenommen werden. Für die Unterscheidung zwischen dem echten Darlehensnehmer und einem Mithaftenden kommt es nicht auf die Bezeichnung im Vertrag an. Vielmehr ist entscheidend, ob der „Mitdarlehensnehmer“ wie der Darlehensnehmer über das Darlehen verfügen kann und aus dem Darlehen einen eigenen Vorteil zieht. Ist das nicht der Fall, handelt es sich nicht um einen Mitdarlehensnehmer, sondern um einen Mithaftenden und es kann ähnlich wie beim Bürgen sein, dass der Mithaftende sich erfolgreich gegen eine Inanspruchnahme verteidigen kann.