Rechtsanwalt für Ehescheidung - München

Ehescheidung

Es berät Sie: Rechtsanwalt Thomas Färbinger

Sie oder ihr Partner wollen sich scheiden lassen? Was ist jetzt zu tun und welche Konsequenzen hat eine Scheidung?

Das sind wichtige Fragen, über die Ihnen unsere Homepage einen ersten Überblick verschaffen kann und Sie mit unserem Beratungsangebot vertraut machen kann. Nicht ersetzen kann unsere Homepage aber das vertrauensvolle Gespräch mit einem Rechtsanwalt.

Der Ausspruch der Ehescheidung durch den Richter darf erst erfolgen, wenn die Ehe gescheitert ist. Für die meisten Fälle ist dies dann der Fall, wenn nach der Trennung ein Jahr vergangen ist (sogenanntes Trennungsjahr). Jedoch werden bereits im Trennungsjahr entscheidende „Weichen“ für die Zukunft gestellt und wichtige Fragen, wie z. B. der Unterhalt, der Aufenthalt der Kinder oder der Umgang mit den Kindern, vorläufig oder abschließend geregelt.

Das eigentliche Scheidungsverfahren beginnt durch einen Antrag, der durch einen Rechtsanwalt gestellt werden muss.

Auf Antrag eines der Ehegatten kann neben der eigentlichen Scheidung auch eine Klärung über die Folgesachen erreicht werden. Diese Klärung kann entweder durch die Protokollierung einer außerhalb des Gerichts bereits ausgehandelten Vereinbarung oder, wenn eine Einigung nicht möglich ist, durch eine Entscheidung des Gerichts erzielt werden.

Wir beraten Sie bei Ehescheidungen umfassend, unter anderem in folgenden Bereichen: