Trennungsjahr

Als Trennungsjahr wird vom Juristen das Jahr nach der Trennung der Ehegatten bezeichnet. Das Trennungsjahr ist für den Richter, der das Scheitern der Ehe prüfen muss gem. § 1565 Abs. 1 BGB wichtig, weil nach dem Ablauf des Trennungsjahres vermutet wird, dass die Ehe gescheitert ist. Vor Ablauf des Trennungsjahres kann eine Scheidung nur als sogenannte Härtefallscheidung, unter den engen Voraussetzungen des § 1565 Abs. 2 BGB, ausgesprochen werden.