Der Begriff Inkasso kommt aus der Betriebswirtschaftslehre und steht für Forderungseinzug jeglicher Art. Hauptsächlich wird damit Einziehung fälliger Geldforderungen von säumigen Schuldnern beschrieben.
Jeder Rechtsanwalt unserer Kanzlei in München ist berechtigt das
Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer zu führen.