Hausrat

Als Hausrat werden diejenigen Gegenstände bezeichnet, die während der Ehe zur Haushaltsführung gemeinsam angeschafft wurden. Hausrat ist abzugrenzen von den persönlichen Gegenständen der Ehegatten. Als Faustformel kann dabei dienen, dass alle diejenigen Gegenstände die in die Ehe eingebracht wurden, Geschenke und Gegenstände, die dem beruflichen Gebrauch dienen, persönliche Gegenstände sind und deshalb auch im persönlichen Eigentum des Ehegatten stehen. Alle anderen Gegenstände sind Hausrat. Der Hausrat sollte durch die Ehegatten, in dem man die Gegenstände verteilt, alleine auseinandergesetzt werden. Wenn dies im Ausnahmefall nicht möglich ist, werden wir versuchen Ihnen mit verschiedenen Techniken, zur Findung einer angemessenen Lösung behilflich zu sein. Ist auch das nicht möglich, kann das Familiengericht weiterhelfen. Dabei möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass ein solches Verfahren von den Gerichten meist nur äußerst widerwillig betrieben wird.