Betreuungskosten

Betreuungskosten sind Kosten, die für die Betreuung von Kindern aufgewendet werden. Vor allem Aufwendungen für Kinderkrippe, Kindergarten, Hort, zusätzliche Betreuungspersonen und zusätzliche Verpflegungskosten fallen unter den Begriff der Betreuungskosten. Die Rechtsprechung tendiert immer mehr dazu, den Aufwand an Betreuungskosten als sogenannten Mehrbedarf des Kindesunterhalts, der über den Unterhalt der Düsseldorfer Tabelle geschuldet ist, zwischen den Eltern auszugleichen.