Mit einer Abänderung wird ein Unterhaltstitel (Urteil oder Vergleich) an eine spätere Veränderung angepasst. Das heißt, der zu zahlende Unterhalt wird erhöht oder verringert. Voraussetzung ist, dass sich die Umstände, die dem Titel zugrunde gelegt wurden, wesentlich geändert haben. Ist dies der Fall, kann sowohl der Unterhaltsgläubiger (der Unterhaltsberechtigte) als auch der Unterhaltsschuldner (der Unterhaltsverpflichtete) eine nachträgliche Abänderung des Urteils oder des Vergleichs verlangen.
Eine wesentliche Änderung der Umstände ist beispielsweise
Seltener berechtigen auch die nachfolgenden Gründe zur Änderung,
Eine Abänderungsklage ist dann zulässig, wenn diese Umstände zu einer Erhöhung oder Verringerung des Unterhalts in Höhe von mindestens 10% führen.