
Das OLG Düsseldorf teilte am 12.12.2011 mit, dass für das Jahr 2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben wird und somit die Düsseldorfer Tabelle aus 2011 weiter gilt.
Unter dem Namen Düsseldorfer Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Zusammenarbeit mit den meisten anderen deutschen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien herausgegeben. In der Düsseldorfer Tabelle werden vor allem verbindliche Regelsätze für den nach der Trennung der Eltern für die Kinder zu zahlenden Kindesunterhalt festgelegt.
In der am 12.12.2011 herausgegebenen Presserklärung des OLG Düsseldorf wird mitgeteilt, dass für das Jahr 2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben wird. Die Familiengerichte begründen diese Entscheidung damit, dass weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen eine Anpassung der Düsseldorfer Tabelle erfordern würden.
Die alte Düsseldorfer Tabelle aus dem Jahr 2011 wird deshalb auch im Kalender Jahr 2012 weitergelten.
Im Vergleich zu 2011 wird es deshalb in 2012 keine Änderung beim Kindesunterhalt geben.